Newsletter für Inhaber und Geschäftsführer

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten Sie eine neue Ausgabe (01/08) meines Newsletters für Inhaber und Geschäftsführer.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Dürr

Unternehmensführung
 

2007 gingen die Insolvenzen um 14 % zurück
Dank der besseren Konjunktur sank die Zahl der Insolvenzen im Jahr 2007 nochmals um ca. 14 % auf ca. 28.500. Die Höhe der gerichtlich angemeldeten Forderungen sank auf ca. 18 Mrd. Euro und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um ca. 12 % ab. Hauptsächlich sind Klein- und Mittelbetriebe betroffen, die oft nur geringe finanzielle Reserven haben.

 
   
 
       
 

Innovationsgutschiene für kleine Unternehmen
In einem zweijährigen Modellversuch fördert das Land Baden-Württemberg die Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen bei Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern mit einem Maximalbetrag von € 7.500.

 
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Im Jahr 2008 erreichen die Verzugszinsen ihr bisher höchstes Niveau
Mit 11,32 % erreichen die Verzugszinsen (nach § 288 (2) ihr höchstes Niveau aller Zeiten. Die Tabelle zeigt die Verzugszinsen vom Jahr 1900 bis zum Jahr 2008.

 
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Sozialversicherung, betriebliche Altersvorsorge , Versicherungen
 

Scheinselbstständigkeit ist noch immer ein brisantes Thema
Dieses Thema wurde in einem speziellen Beitrag ausführlich behandelt. Es wurden vor allem die Prüfungskriterien der Sozialversicherungsträger dargestellt.
Dieser Beitrag wird Ihnen in einem "special newsletter
" zugestellt werden.

 
 
       
Steuern und Abgaben
 

Gesamtüberblick zur Unternehmersteuerreform 2008
Dieses Thema wurde in einem speziellen Beitrag ausführlich behandelt. Dargestellt sind vor allem die Änderungen für Klein- und Mittelbetriebe.
Dieser Beitrag wird Ihnen in einem "special newsletter" zugestellt werden.

 
 
       
Personal
 
Unterzeichung einer Kündigung - Kündigung in der Probezeit
Für Kündigungen gilt die Schriftform nach § 623 BGB. Diese ist nur dann gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben eigenhändig vom Kündigenden unterschrieben ist. Die Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht.
 
   
 
       
 

Vertragsänderung ist nach Betriebsübergang möglich
Die Bestimmung des § 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes (BAG 5 AZR 1007/06).

 
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Aus sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen werden leicht unbefristete
Werden befristete Arbeitsverträge verlängert, können, wenn außer der Vertragsdauer noch die übrigen Arbeitsbedingungen geändert werden, leicht unbefristete Arbeitsverhältnisse werden (BAG 7 AZR 603/06 vom 16. Januar 2008).

 
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Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
Soll im Fall der betriebsbedingten Kündigung eine niedrigere Abfindungen - als in § 1a (2) KSchG vorgesehen ist - bezahlt werden, muss dies aus dem Kündigungsschreiben deutlich hervorgehen. Andernfalls steht dem Arbeitnehmer die gesetzliche Abfindung zu (BAG 2 AZR 807/06 vom 13. Dezember 2007).

 
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