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Innovationsgutscheine für Unternehmen in Baden-Württemberg | |
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Im Februar 2008 startet das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen zweijährigen Modellversuch, der die Innovationskraft in kleinen Unternehmen (Mitarbeiter < 50, Umsatz < 10 Mio. Euro) mit Hauptsitz in Baden-Württemberg fördern soll. Das Land vergibt Innovationsgutscheine über € 2.500 (Innovationsgutschein A) oder über € 5.000 (Innovationsgutschein B). Der Innovationsgutschein A kann für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Produkte erhalten werden. Eingesetzt werden kann der Gutschein für Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- und Designstudien sowie für Studien zur Fertigungstechnik. Der Innovationsgutschein B wird für die umsetzungsorientierte Forschung- und Entwicklung eingesetzt, mit den Arbeiten, die zur Herstellung der Marktreife innovativer Produkte notwendig sind. Hierzu gehören z.B. Design. Konstruktion, Ingenieurleistungen, Bau der Prototypen, Produkttests usw. Im Entwicklungsprozess können beide Gutscheine genutzt werden, so dass die Maximalförderung € 7.500 beträgt. Weitere Informationen finden Sie hier |
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