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Unternehmenssanierungen ...

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Definition des Begriffes "Sanierung"
Voraussetzungen zur Sanierung
Sanierungsstrategien und Sanierungsmaßnahmen

Definition des Begriffes "Sanierung"

Der Begriff der Sanierung wird in der Literatur recht unterschiedlich verwendet. Die Auslegungen reichen von sehr engen, rein finanzwirtschaftlichen Ansätzen (wie derjenige Schmalenbachs, der die Sanierung als Neuordnung der finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens sieht), bis zu einem viel weiter gefassten Sanierungsbegriff, der auch jene Maßnahmen zum Inhalt hat, die der grundlegenden Verbesserung betrieblicher Schwachstellen oder der Beseitigung einer Verlustquelle und damit der generellen Erhöhung der strategischen Wettbewerbsfähigkeit dienen.  

Unter einer Sanierung verstehe ich die Gesamtheit aller Vorkehrungen und Maßnahmen, welche darauf abzielen eine akute Krisenlage zu überwinden und das Unternehmen leistungs- und konkurrenzfähig wieder in den Markt einzugliedern. Das Unternehmen soll dann auch über genügend Ressourcen und betriebswirtschaftliche Instrumentarien verfügen, die ihm ermöglichen künftige Krisen rechtzeitig zu erkennen und zu meistern.

Eine ausschließlich auf die Ordnung der Finanzen (fresh money, Gesellschafterdarlehen, Beteiligungen, Stundungen, Erlasse) gestützte Sanierung ist in der Regel nur solange erfolgreich, bis die kurzzeitige Liquidität aufgebraucht ist. Bei einer erfolgreichen Sanierung ergibt sich ein Handlungsbedarf in unternehmenspolitischen, führungstechnischen, organisatorischen, vertrieblichen und  leistungswirtschaftlichen Bereichen.

Die Ausführungen zur Sanierung beziehen sich nicht auf Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

 

Voraussetzungen zur Sanierung

Als primäre Voraussetzungen für die Durchführung einer Sanierung sind der Wille zur Fortsetzung der Unternehmung sowie die Fähigkeit zur Wiederherstellung der Rentabilität anzusehen. In einer besonderen Prüfung, mit der die Erhaltungsfähigkeit des Unternehmens festgestellt wird, müssen vor allem die nachstehenden Kriterien für das Unternehmen erfüllt sein:

 

Sanierungsbedürftigkeit
Sanierungsfähigkeit
Sanierungswürdigkeit

Sanierungsbedürftigkeit

Die Betriebsbereitschaft eines Unternehmens kann nur dann langfristig aufrecht erhalten werden, wenn das Unternehmen zur Deckung der entstandenen Aufwendungen jederzeit in der Lage ist und auch jederzeit Zahlungsfähigkeit bsteht sowie die Schulden durch Vermögen gedeckt sind. Also noch Eigenkapital zur Verfügung steht (Hinweis: die durchschnittliche Eigenkapitalquote liegt in der BRD bei ca. 17 %, bei ca. 32 % der Unternehmen unter 10 %).

 

Ein Unternehmen, das eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann in jedem Fall als sanierungsbedürftig angesehen werden. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit stellen zweifellos die beiden ausgeprägtesten Symptome für die wirtschaftliche Notlage eines Unternehmens dar. Von einer Sanierungsbedürftigkeit ist aber bereits dann auszugehen, wenn die existenziellen Voraussetzungen für den Fortbestand des Unternehmens gefährdet sind, so dass die Lebensfähigkeit des Unternehmens als unsicher scheint.


Sanierungsfähigkeit

Als Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens wird dessen Tauglichkeit bezeichnet, mit Hilfe gezielter Maßnahmen wieder eine stabile Existenzbasis zur erlangen und diese aus eigenen Kraft erhalten zu können.

Eine Beurteilung dieser Frage kann nur im Zusammenhang mit den Ursachen für die Unternehmenskrise, den geplanten Sanierungsmaßnahmen und einer Abschätzung zukünftiger Entwicklungen erfolgen.

 

Sanierungswürdigkeit

Die Sanierungswürdigkeit hängt vor allem von der fachlichen Eigenschaft der Unternehmensleitung und von der Bereitschaft aller Beteiligten (auch der Gläubiger) ab, die Sanierung erfolgreich zu gestalten.

Es kann z.B. nicht von einer Sanierungswürdigkeit gesprochen werden, wenn die Sanierung auf Kosten einzelner Betroffener durchgeführt werden müsste, ohne dass die wirkliche Absicht besteht das Unternehmen dauerhaft fortzuführen oder wenn der Tatbestand des Sanierungsbedürftigkeit auf fachlichen oder charakterlichen Schwächen des Unternehmensführug beruht.

 

Sanierungsstrategien und Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsstrategien sind das gesamte Unternehmen betreffende, langfristig wirkende Vorgehensweisen zur Sanierung krisenbefallener Unternehmen. Sie beinhalten Veränderungen in Organisations-, Finanzierungs-, Produktions-, und Absatzbereichen und erfordern ein hohes Maß an unternehmerischer Initiative. Beispiele für Sanierungsstrategien sind:

 

 

Kooperationen, Änderungen im Produktprogramm, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Ausbildungsprogramme, Personalabbau, Umstellung des Fertigungsbereiches, Erschließung neuer Absatzwege, Änderung der Rechts- und Organisationsstruktur

Sanierungsmaßnahmen hingegen wirken auf der Basis vorhandener Potentiale und sind zeitlich auf die Dauer der Unternehmenskrise beschränkt. Sie umfassen vor allem Aktionen zur raschen und kostengünstigen Beseitigung offensichtlicher Schwachstellen.

 

Bei den Sanierungsmaßnahmen werden die finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen und leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen unterschieden. Beispiele für die finanzwirtschaftlichen Maßnahmen sind:

 

 

Auflösung stiller Reserven und Rücklagen, Gesellschafterdarlehen (s. Kapitalersatzrecht), Kreditaufnahme, Kapitalerhöhung, Inanspruchnahme der Gläubiger, Gründung einer Auffanggesellschaft

Stichpunkte für die leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen sind:

 

 

Reduzierung der Lagerbestände, Senkung der Mittelbindung im Vorratsvermögen, Erschließung neuer Beschaffungsquellen, Kontrolle des Qualitätsniveaus, Kostensenkung innerhalb der Leistungserstellung, Kapazitätsanpassungen, Überarbeitung der Preisgestaltung, Sonderverkaufsaktionen, Ausbau der Serviceleistung, Abschaffung von Überstunden, Kurzarbeit, Zero-Base-Budgeting im Vertriebs- und Verwaltungsbereich, Verbesserung des Rechnungswesens und des Controlling.


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