Das risikogerechte Zinssystem der KfW-Mittelstandsbank

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Geförderte Kredite und die Hausbank
Höhere Preise - bessere Marchen - aktiver Verkauf 
Welche Produkte der KfW-Mittelstandsbank sind betroffen?
Wer legt meinen Zinssatz fest?

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Geförderte Kredite und die Hausbank

Für die Finanzierung der Gründungsvorhaben und der Unternehmensexpansion sind geförderte Kredite mit erleichterten Konditionen unerlässlich. Mit den speziellen Darlehen der Förderbanken können bis zu 85 % der Investitionskosten finanziert werden und dies zu Konditionen, die von der Hausbank i. d. R. nicht angeboten werden können. Denn diese geförderten Darlehen sind zinsgünstig, haben lange Laufzeiten und belasten durch die tilgungsfreien Startjahre weniger die Liquidität der oft jungen Unternehmen. Zudem wird die Besicherung durch eine teilfweise Haftungsfreistellung erleichtert (Mezzanine-Anteil).

Allerdings können diese Darlehen nicht direkt bei den Förderbanken beantragt werden, sondern nur über die eigene Hausbank (Hausbank-Prinzip). Diese prüft dann das Vorhaben und den Businessplan auf dessen Tragfähigkeit, holt alle notwendigen Auskünfte zur Beurteilung des Engagements ein, beurteilt die Bonität des Antragstellers, sorgt für Stellung einer ausreichenden Besicherung und übernimmt dann auch noch die Primärhaftung für die durchgereichten Darlehen.

Dafür erhielt die Hausbank eine "Vergütung" von ca. 0,5 - 1,0 % (1 % mit dem Risikozuschlag von 0,5 %). Bei diesen dünnen "Marchen" und dem vollen Risiko ist es nicht verwunderlich, dass die Banken immer weniger bereit waren, die geförderten Kredtite zu beantragen. Viele haben es schlichtweg abgelehnt und dies oftmals begründet mit

 
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mit einem zu kleinen Vorhabensumfang (oftmals bei weniger als T€ 75),
       
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zu aufwendigen Antragsformalitäten,
       
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der Aussage, dass der kleine Zinsvorteil den Aufwand nicht lohnen würde,
       
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den ähnlichen Konditionen, zu denen die Hausbankdarlehen ausgereicht werden könnten,
       
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der Aussasge, dass grundsätzlich keine geförderten Kredite bantragt werden,
       

Die Banken haben eine Nutzung der Fördermöglichkeiten bei konkreten Anfragen vermehrt abgelehnt. Zudem haben sie die öffentlichen Darlehen in ihre Finanzierungskonzepte nicht mehr einbezogen und ihre Kunden über diese Möglichkeiten aufgeklärt.

 

Höhere Preis - bessere Marchen - aktiver Verkauf

Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die zu mehr als 80 % den Mittelstand finanzieren, werden geförderte Darlehen in der Zukunft nur dann "verkaufen", wenn ihre Renditen sich für diese Produkte deutlich verbessern. Dies dürfte auch primär der Grund für die Förderbank des Bundes gewesen sein, die Zinskonditionen zu überarbeiten und für bessere Marchen der durchleitenden Banken zu sorgen.

Es wird daher zum 01. April 2005 eine neues "riskogrechtes Zinssystem" eingeführt, dass Preisunterschiede bis zu ca. 3 %-Punkte aufweist. Das bedeutet, dass Kredtinehmer mit einer schlechten Bonitäts- und Besicherungsklasse ca. 3 %-Punkte mehr für den gleichen Kredit bezahlen, als der Kreditnehmer, der den besten Bonitäts- und Besicherungsklassen zugeordnet wird.

Dieser Zinsunterschied bleibt den durchleitenden Banken, die dann maximal die 3fache Marche - gegenüber dem alten Zinssystem - erzielen können.

Durch die höheren Renditen für die Banken kann man davon ausgehen, dass sie die geförderten Kredite vermehrt anbieten und in ihren Finanzierungsplänen berücksichtigen und dadurch wieder mehr Unternehmen in den Genuss der Förderung kommen.

Die Neugestaltung des Zinssystems bedeutet aber in jdem Fall eine Preiserhöhung.

Die KfW-Mittelstandsbank begründet und erläutert das risikogerechte Zinssystem hier.

Eine selbsablaufende Präsentation des neuen Zinssystems rufen Sie hier auf.

 

Welche Produkte der KfW-Mittelstandsbank sind betroffen?

Man muss davon ausgehen, dass das risikogerechte Zinssystem auf alle Förderkredite Anwendung finden wird. Es werden - konkrete Aussagen gibt es dazu noch nicht - auch die Gemeinschaftsprogramme der Förderbanken der Länder und der KfW-Mittelstandsbank (wie z. B. das GuW-Programm) betroffen sein.

Ein Aufstellung der betroffenen Produkte hat die KfW-Mittelstandsbank bekannt gegeben.

 

Wer legt meinen Zinssatz fest?

Die Zinssätze ergeben sich aus den definierten Preisklassen von A - G, denen jeweils ein maximaler Zinssatz für den Förderkredit zugeordnet ist. In dem Konditionsbeispiel der KfW-Mittelstandsbank ergibt sich für die Preisklasse A ein Zinssatz (effektiv) von 3,63 % und für die Preisklasse G ein Zinssatz (effektiv) von 6,66 %.

Für den Zinssatz maßgeblich ist also die Preisklasse, der ein Antragsteller zugeordnet wird. Boniutätsklasse (je nach der ermittelten 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit) und Besicherungsklasse wiederum bestimmen die Preisklasse des Antragsstellers.

Welcher Bonitäts- bzw. Besicherungsklasse dem Antragsteller zuzuordnen ist bestimmt sich durch die Einschätzung der Hausbank und deren verwendetes Ratingverfahren.

Letztlich bestimmt die Beurteilung der Hausbank die Höhe des Zinssatzes. Denn ihr Ratingergebnis und ihre Einschätzung der Werthaltigkeit der verfügbaren Sicherheiten bestimmen im wesentliche die Parameter zur Zurodnung der Preisklasse.

Es ist nun der Einwand von dem Bock und dem Gärtner angebracht. Denn wenn die Hausbank ein höheres Risiko feststellt, dann verdient sie mehr an dem Engagement. Der Kreditnehmer zahlt dann auch mehr "Risikozuschlag" für seinen Kredit und der verbleibt der Hausbank.

Wie die Ermittlung des Zinsatzes erfolgt erleutert die KfW-Mittelstandsbanik in ihrem Merkblatt "Risikogerechtes Zinsssystem" und in ihrem Schreiben vom 22. Dezember 2004.

 

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