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Haftung des GF bei Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen | |
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Verkauft eine GmbH betriebliches Vermögen auf ein Nachfolgeunternehmen, haftet der Geschäftsführer u. U. für einen späteren Forderungsausfall bei der Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen (OLG Koblenz 12 U 1597/15). Im konkreten Fall hatte eine GmbH Betriebsvermögen an eine Nachfolgegesellschaft verkauft. Erst ca. ein Jahr nach der Anspruchsentstehung wurde die Rechnung an die AG gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die AG schon insolvenzreif und das Insolvenzverfahren erbrachte nur eine Quote von unter einem Prozent. Quelle: Urteil des OLG Koblenz 12 U 1597/05 |
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