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Ordnungsgeld droht | |
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Alle veröffentlichungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 bis zum 31. Dezember 2007 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht haben. Wer dieser Veröffentlichungspflicht nicht nachkommt riskiert u.U. ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Wem ein Ordnungsgeld angedroht werden muss, der bezahlt eine Bearbeitungsgebührt von € 50,00. Die Veröffentlichung erfolgt über ein Verfahren über das Internet, für das Word-, RTF-, EXCEL-, und XML-Dateien zugelassen sind. Unternehmen, die nicht elektronsich veröffentlichen können, dürfen bis zum 31.12.2009 ihre Unterlagen in Papierform einreichen, müssen dann aber die Kosten der Digitalisierung tragen. |
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