Gründercoaching der KfW-Mittelstandsbank
 

Seit dem 01. Oktober 2007 wird von der KfW-Mittelstandsbank die, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte, Beratung "Gründercoaching" angeboten. Gefördert wird die Beratung von Unternehmensgründern in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Die maximale Förderung beträgt bis zu € 4.500,00 (neue Bundesländer) bzw. € 4.000,00 (alte Bundesländer). Bis zum Jahr 2013 stehen für das Programm 260 Mio. Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Existenzgründungen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler. sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe (keine Unternehmensberater), die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Der förderfähige Tagessatz beträgt € 800,00 und der wird in den neuen Bundesländer mit 75 % und in den alten Bundesländern mit 50 % bezuschusst. Das vertraglich vereinbarte Netto-Beraterhonorar darf maximal € 6.000,00 betragen.

Beantragt wird das Gründercoaching bei dem zuständigen Regionalpartner. Dies sind in BW alle Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern). Wird der Antrag von der KfW-Mittelstandsbank positiv entschieden, kann der Gründer einen akkreditierten Berater aus der Beraterdatenbank der KfW-Unternehmensagentur auswählen und diesen mit der Dienstleistung beauftragen.

Interessenten können sich unter der Rufnummer (030) 20264-5900 direkt an die KfW-Unternehmensagentur wenden.

Quelle: Merkblatt "Gründercoaching Deutschland"

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