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Gewinne aus dem Verkauf von Lebensversicherungen werden steuerpflichtig |
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Mit dem in Kraft treten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 zum 01. Januar 2008 werden Gewinne aus der Veräußerung von Lebensversicherungen einkommensteuerpflichtig. Dies sieht ein neuer § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) vor: "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ... gehören der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 6. Das Versicherungsunternehmen hat nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich Mitteilung an das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt zu machen;" Die ursprüngliche Absicht diese Regelung erstmals auf Veräußerungen nach dem Dezember 2008 und nur auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschossen wurden, wurde aufgegeben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen besteht schon heute eine Steuerpflicht bei der Veräußerung von Lebensversicherungen (z. B. bei Versicherung gegen Einmalbetrag, bei der Abtretung der Versicherung zur Absicherung eines Darlehens, bei Kündigung des Vertrags innerhalb des 12-Jahres-Zeitraums). Quelle: Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 |
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