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| Den gesamten Text des Entwurfes finden Sie hier. Der vorliegende Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 14.6.2007 sieht erneut eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen vor, die teilweise bereits mit der Gesetzesverkündung gelten sollen. Darüber hinaus sind aber auch Pläne für die Zukunft enthalten, wie etwa die Einführung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen anstelle der Lohnsteuerkarte („ElsterLohn II" - § 39f EStG) ab dem Jahr 2011. Weitere wichtige Änderungen: Abschaffung es Lohnsteuerjahresausgleichs durch den Arbeitgeber. § 42 b EStG Abschaffung des Steuerabzuges im grenzüberschreitenden Handel mit Treibhausgas- Emissionsrechten. Abschaffung der Haftung für Umsatzsteuer bei Änderungen der Bemesungsgrundlage, § 132 d UStG Das Instrument Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung im Rahmen der vorweg genommenen Erbfolge wird nach dem Gesetzentwurf auf die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft beschränkt. Aus Vereinfachungsgründen soll ab 2008 auf die bisherige Unterscheidung zwischen Renten und dauernden Lasten verzichtet werden, so dass die weiterhin begünstigten Versorgungsleistungen in vollem Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können und vom Empfänger im Gegenzug zu versteuern sind. Bei Darlehen, die ein zu mehr als 25 Prozent beteiligter Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft gibt, soll künftig grundsätzlich von einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung und damit von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen werden. Das soll auch bei nahe stehenden Personen oder rückgriffberechtigten Dritten gelten. Alle mit dem Darlehen in Verbindung stehenden Gewinnminderungen sollen ab 2008 dem Abzugsverbot unterliegen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen, Ausfall und Verzicht bei Gesellschafterdarlehen. |
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