![]() |
|
Quotierte Tantieme für GF sieht das FA als verdeckte Gewinnausschüttung |
|
![]() |
Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinn-Tantieme erhält, die sich nach der Höhe der Beteiligung an der GmbH richtet, wird das Finanzamt diese Zahlungen als verdeckte Gewinnnausschüttung betrachten und nachträglich als Gewinn versteuern (BFH-Urteil I B 173/05 vom 23.10.2006) |
weiter: |
|