Quotierte Tantieme für GF sieht das FA als verdeckte Gewinnausschüttung

 

Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinn-Tantieme erhält, die sich nach der Höhe der Beteiligung an der GmbH richtet, wird das Finanzamt diese Zahlungen als verdeckte Gewinnnausschüttung betrachten und nachträglich als Gewinn versteuern (BFH-Urteil I B 173/05 vom 23.10.2006)

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