Entgeltumwandlung ist auch 2009 sozialversicherungsfrei
 

Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge, bleiben Beiträge, die über Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge bezahlt werden, sozialversicherungsfrei. Für diese Entgeltbestandteile fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an.

Dies entspricht nicht den Vorstellungen des Arbeits- und Sozialministeriums, das es abgelehnt hatte die bAV weiterhin im bisherigen Umfang zu fördern und die höheren Beitragseinnahmen ab 2009 in der Sozialversicherung schon fest eingeplant hatte. Die Beitragsbegünstigung kann nun bei den Sozialversicherungsträgern zu finanziellen Engpässen führen.

Nach dem Gesetzentwurf, soll zudem das Unverfallbarkeitsalter auf einen Betriebrentenanspruch von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Davon dürften in erster Linie weibliche Mitarbeiter profitieren.

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