Darf Insolvenzverwalter ausstehende Einlagen ohne Beschluss einziehen
 

Nach der Entscheidung des OLG Jena kann der Insolvenzverwalter auch ohne Beschluss die Gesellschafter zur Einzahlung der noch ausstehenden Stammeinlage auffordern.

Kommen die Gesellschafter dieser Aufforderung nicht nach, so kann der Insolvenzverwalter deren Geschäftsanteil sogar einziehen (Kaduzierung).

Quelle: OLG Jena Urteil 6 U 311/07 im Volltext

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