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Einfachere Kapitalbeschaffung für KMU | |
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Das Bundeskabinett verabschiedete den Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)". Das Ziel des Entwurfes ist es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kapitalbeschaffung zu vereinfachen. Da mit diesem Entwurf vor allem steuerliche Anreize für Venture Capital-Gesellschaften geschaffen werden, die sich an jungen Unternehmen beteiligen wollen, wirkt dieser Gesetzesentwurf nur für die kleine Gruppe der besonders innovativen Unternehmen. Diese werden es aber dann bei der Kapitalbeschaffung leichter haben. So werden für die Investoren besondere steuerliche Anreize geschaffen, die in einem Bestandteil des MoRaKG, dem Wagniskapitalgesetz (WKGB) geregelt sind, wie z.B.: |
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Business Angels erhalten einen höheren Freibetrag im Sinne des § 17 EStG von € 20.000 (vorher € 9.000). |
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Die Besteuerung auf Ebene des Anlagers erhöht die Transparenz |
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Es sind Ausnahmeregelungen zur Beschränkung des Verlustabzugs eingeräumt (§ 8 c KStG). |
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Zugleich werden die Beteiligungsmögliochkeiten im Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBGG) ausgeweitet. Sio werden u.a. die mezzaninen Finanzierungsformen berücksichtigt. |
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