Online-Überweisungen muss Bank nicht auf Stimmigkeit prüfen
 

Bei Online-Überweisungen müssen Sie die Überweisungsdaten selbst kontrollieren. Verwenden Sie eine falsche Kontonummer und wird das Geld diesem Konto gutgeschrieben, dann haben Sie als Überweiser das Nachsehen, wenn der falsche Empfänger das Geld nicht an Sie zurückbezahlen kann. Mit einer Haftung der Bank dürfen Sie nicht rechnen, denn diese ist nicht verpflichtet die Überweisungsdaten zu überprüfen, um festzustellen, ob die angegebene Kontonummer auch zu dem Empfänger gehört.

Im verhandelten Fall Klagte ein Kunde gegen seine Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt auf das von einem Schuldner € 1.800 überwiesen werden sollten. Der Schuldner gab bei der Online-Überweisung eine falsche Kontonummer an. Da es das Konto aber gab, wurde diesem der Überweisungsbetrag gutgeschrieben. Der Inhaber des falschen Kontos war ein Hartz-IV-Empfänger, der das Geld verbraucht hatte und nicht zurückbezahlen konnte.

Das Gericht stellt fest, dass in diesem Fall nicht die Empfängerbank das falsch zugeordnete Geld ersetzen muss, sondern der überweisende Schuldner. Der musste ein zweites Mal zahlen.

Quelle: AG München, Urteil vom 18.06.2007, 222 C 5471/07

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