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Werden Leiharbeiter beschäftigt ist keine betriebsbedingte Kündigung möglich | |
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Ein Unternehmen, das Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt, kann seinen festangestellten Mitarbeitern nicht ohne weiteres kündigen. Zuvor muss der Beschäftigungsumfang der Leiharbeiter eingeschränkt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm im Urteil Az.: 11 Sa 1338/06. |
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