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Bei Betriebsübergang kann der Kündigungsschutz verloren gehen | |
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Bei einem Betriebsübergang kann der Kündigungsschutz übergehen oder auch verloren gehen. Verloren geht der Kündigungsschutz. wenn der übernehmende Betrieb ein Kleinbetrieb ist und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, da für diesen das Kündigungsschutzgesetz nicht angewandt werden kann (siehe auch BAG, Urteil vom 15. Februar 2007, Az.: 8 AZR 397/06). Ist für den übernehmenden Betrieb das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden, dann werden die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten (§ 613 a Abs. 1 BGB) übernommen. Hier geht auch der Kündigungsschutz über. |
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