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Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung | |
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Arbeitnehmern, die ihren Arbeitgeber in einem öffentlichen Internetforum beleidigen, kann fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht in Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 30.05.2007, Aktenzeichen 22 Ca 2474/06. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma, die ihren Arbeitgeber in einem öffentlichen Internetforum namentlich benannte und als "Sklavenbetrieb" und "Zuhälterfirma" und einige ihrer Kollegen als "Idioten" bezeichnete. Das Gericht bewertete diese Äußerungen als strafbare üble Nachrede, die zu einer nachhaltigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses führte. Quelle: ArbG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2007, 22 Ca 2474/06 |
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